Weitere Entscheidung unten: LAG München, 27.01.2011

Rechtsprechung
   LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15501
LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10 (https://dejure.org/2011,15501)
LAG München, Entscheidung vom 27.01.2011 - 5 Sa 927/10 (https://dejure.org/2011,15501)
LAG München, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 5 Sa 927/10 (https://dejure.org/2011,15501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche Leistungsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Übung entsteht auch bei Einmalleistungen wie Gratifikationen oder Einräumung von Versorgungszusagen; Betriebliche Übung bei Einmalleistungen wie Gratifikationen oder Einräumung von Versorgungszusagen; Anspruch einer Bankangestellten auf Vertragsänderung mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung eines Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung; Anspruch einer Bankangestellten auf Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. insbesondere LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Dies gilt auch dann, wenn die Parteien nicht an die Schriftform gedacht haben (vgl. ausführlich zu einem Parallelfall LAG München vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    In Abgrenzung zur betrieblichen Übung ist Voraussetzung einer Gesamtzusage also, dass eine ausdrückliche Erklärung an die Belegschaft oder eine Teil von ihr erfolgt ist (BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 181/08, NZA 2011, S. 42; - vgl. auch BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174, m. w. N.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass aus der Stetigkeit seines Verhaltens eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, muss er den einschränkenden Vorbehalt zwar nicht ausdrücklich formulieren, aber klar und deutlich zum Ausdruck bringen (BAG, Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

    Insbesondere kann der Klägerin kein Einvernehmen mit dem zusätzlichen Kriterium der Arbeitsplatzsicherheit unterstellt werden (vgl. BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Dies hat der Gesetzgeber in § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, AP Nr. 79 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Soweit die Beklagte eine Vorstandsvorlage vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Vorstand sich auch in der Vergangenheit mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Erteilung des Versorgungsrechts auseinandergesetzt hat, ergibt sich daraus nichts anderes, da die Vorstandsvorlage keine Information an die Belegschaft, sondern Teil der internen Willensbildung ist (zur Bedeutungslosigkeit von Einschränkungen in Aufsichtsratsbeschlüssen vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, NZA-RR 2008, S. 263).

  • LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10

    Betriebliche Übung, Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. insbesondere LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Obsiegt die Klägerin, gilt die im Tenor enthaltene Willenserklärung mit Rechtskraft als abgegeben, § 894 S. 1 ZPO (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, S. 32).

    Seit in Kraft treten des § 311 a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (zur Abgrenzung einer Vertragsänderung mit Rückwirkung und einem rückwirkenden Vertragsschluss vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, 32).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Im Arbeitsvertrag enthaltene Hinweise und getroffene Abreden müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht ständig wiederholt werden (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, NZA 2008, S. 1173).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, NZA 2005, S. 889).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB; Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB; Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07

    Zeitzuschläge

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • LAG München, 21.05.2010 - 3 Sa 960/09

    Wissenserklärung

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 374/11

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsvertrag - betriebliche Übung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Januar 2011 - 5 Sa 927/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin mit Wirkung vom 1. November 2009 den Abschluss eines Versorgungsvertrags mit dem vom Arbeitsgericht München im Urteil vom 19. Juli 2010 - 8 Ca 14279/09 - tenorierten Wortlaut mit der sprachlichen Maßgabe, dass sich das Angebot der Beklagten an eine Mitarbeiterin richtet und mit folgenden inhaltlichen Änderungen anzubieten: In § 3 muss es anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 2 BayBG" "Art. 65 Abs. 1 BayBG", in § 4 Abs. 3 anstelle von "Art. 56 Abs. 5 BayBG" "Art. 64 BayBG", in § 5 Abs. 2 Buchst. c anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayBG sowie des Art. 59 BayBG" "Art. 65 Abs. 2 und Abs. 4 BayBG sowie des § 29 BeamtStG", in § 7 Abs. 4 anstelle von "§§ 1587 ff. BGB" "§ 1587 BGB" und in § 10 anstelle von "§ 1" "§ 1b" heißen.
  • LAG München, 11.08.2011 - 2 Sa 736/10

    Betriebliche Übung

    Die Berufungskammer teilt die Auffassung anderer Kammern des LAG München (z. B. Urteile vom 21.12.2010 - 9 Sa 485/10; vom 27.01.2011 - 5 Sa 927/10 und vom 08.12.2010 - 10 Sa 697/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10, 5 Sa 618/10, 5 Sa 619/10, 5 Sa 620/10, 5 Sa 621/10, 5 Sa 622/10, 5 Sa 927/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13950
LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10, 5 Sa 618/10, 5 Sa 619/10, 5 Sa 620/10, 5 Sa 621/10, 5 Sa 622/10, 5 Sa 927/10 (https://dejure.org/2011,13950)
LAG München, Entscheidung vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10, 5 Sa 618/10, 5 Sa 619/10, 5 Sa 620/10, 5 Sa 621/10, 5 Sa 622/10, 5 Sa 927/10 (https://dejure.org/2011,13950)
LAG München, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 5 Sa 617/10, 5 Sa 618/10, 5 Sa 619/10, 5 Sa 620/10, 5 Sa 621/10, 5 Sa 622/10, 5 Sa 927/10 (https://dejure.org/2011,13950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche Leistungsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung entsteht auch bei Einmalleistungen wie Gratifikationen oder Einräumung von Versorgungszusagen; Betriebliche Übung bei Einmalleistungen wie Gratifikationen oder Einräumung von Versorgungszusagen; Anspruch eines Bankangestellten auf Vertragsänderung mit ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bankangestellten auf Erteilung einer Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen aufgrund betrieblicher Übung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    .
    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • rechtsportal.de

    Einräumung eines Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung; Anspruch eines Bankangestellten auf Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Bankangestellten auf Erteilung einer Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen aufgrund betrieblicher Übung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. insbesondere LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Dies gilt auch dann, wenn die Parteien nicht an die Schriftformklausel gedacht haben (vgl. ausführlich zu einem Parallelfall LAG München vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    In Abgrenzung zur betrieblichen Übung ist Voraussetzung einer Gesamtzusage also, dass eine ausdrückliche Erklärung an die Belegschaft oder eine Teil von ihr erfolgt ist (BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 181/08, NZA 2011, S. 42; - vgl. auch BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05, NZA 2006, S. 1174, m. w. N.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass aus der Stetigkeit seines Verhaltens eine in die Zukunft wirkende Bindung entsteht, muss er den einschränkenden Vorbehalt zwar nicht ausdrücklich formulieren, aber klar und deutlich zum Ausdruck bringen (BAG, Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

    Insbesondere kann dem Kläger kein Einvernehmen mit dem zusätzlichen Kriterium der Arbeitsplatzsicherheit unterstellt werden (vgl. BAG vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, NZA 2011, S. 104).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Dies hat der Gesetzgeber in § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, AP Nr. 79 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Soweit die Beklagte eine Vorstandsvorlage vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Vorstand sich auch in der Vergangenheit mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Erteilung des Versorgungsrechts auseinandergesetzt hat, ergibt sich daraus nichts anderes, da die Vorstandsvorlage keine Information an die Belegschaft, sondern Teil der internen Willensbildung ist (zur Bedeutungslosigkeit von Einschränkungen in Aufsichtsratsbeschlüssen vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, NZA-RR 2008, S. 263).

  • LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10

    Betriebliche Übung, Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Das hat das Landesarbeitsgericht in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. insbesondere LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Obsiegt der Kläger, gilt die im Tenor enthaltene Willenserklärung mit Rechtskraft als abgegeben, § 894 S. 1 ZPO (vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, S. 32).

    Seit in Kraft treten des § 311 a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (zur Abgrenzung einer Vertragsänderung mit Rückwirkung und einem rückwirkenden Vertragsschluss vgl. BAG vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, 32).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Im Arbeitsvertrag enthaltene Hinweise und getroffene Abreden müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht ständig wiederholt werden (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, NZA 2008, S. 1173).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB; Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, NZA 2005, S. 889).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10
    Auch sie können deshalb das in ihr liegende Vertragsangebot gemäß § 151 BGB annehmen (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 23.09.2009 - 5 AZR 628/08, AP Nr. 36 zu § 157 BGB; Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 509/08, DB 2010, S. 2000).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07

    Zeitzuschläge

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • LAG München, 21.05.2010 - 3 Sa 960/09

    Wissenserklärung

  • LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 817/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Die Personalinformation verweist selbst auf die Umsetzung des Vorstandsbeschlusses und damit auf die Befugnis des Vorstandes zur Verleihung des Versorgungsrechts (vgl. LAG München 27.01.2011 - 5 Sa 617/10 - zu B.II.2.b)aa)).

    Auf die diesbezüglichen Urteile, denen sich die erkennende Kammer anschließt, wird verwiesen (vgl. insbesondere Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 25.01.2011 - 7 Sa 524/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Abgesehen davon steht die arbeitsvertragliche Schriftformklausel dem Anspruch aus betrieblicher Übung deshalb nicht entgegen, weil eine einfache Schriftformklausel, wie sie hier vorliegt, ohne Einhaltung der Schriftform abbedungen werden kann, selbst wenn die Parteien nicht an die Schriftformklausel gedacht haben (vgl. LAG München 16.12.2010 - 4 Sa 651/10 und vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Das Landesarbeitsgericht München hat jedoch in Parallelfällen verschiedentlich (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10) darauf hingewiesen, dass ein Anlass, einen öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu schützen, dann nicht besteht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen unterworfen ist, wenn er die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an die Weisungen vorgesetzter Dienststellen und Behörden gebunden ist (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 352/95).

    Ob also im Falle des Klägers eine Arbeitsplatzsicherheit im von der Beklagten gemeinten Sinne vorliegt oder nicht (beachtliche Zweifel an der Verneinung dieses Kriteriums durch die Beklagte: LAG München 27.01.2011 - 5 Sa 617/10), kann letztlich dahinstehen.

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 274/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Die "Personal-Information" verweist selbst auf die Umsetzung des Vorstandsbeschlusses und damit auf die Befugnis des Vorstandes zur Verleihung des Versorgungsrechts (vgl. LAG München 27.01.2011 - 5 Sa 617/10 - und 17.03.2011 - 3 Sa 817/10).

    Auf die diesbezüglichen Urteile, denen sich die erkennende Kammer anschließt, wird verwiesen (vgl. insbesondere Urt. v. 17.03.2011 - 3 Sa 817/10; Urt. v. 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urt. v. 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urt. v. 25.01.2011 - 7 Sa 524/10; Urt. v. 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Abgesehen davon steht die arbeitsvertragliche Schriftformklausel dem Anspruch aus betrieblicher Übung deshalb nicht entgegen, weil eine einfache Schriftformklausel, wie sie hier vorliegt, ohne Einhaltung der Schriftform abbedungen werden kann, selbst wenn die Parteien nicht an die Schriftformklausel gedacht haben (vgl. LAG München 16.12.2010 - 4 Sa 651/10 - und vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Das Landesarbeitsgericht München hat jedoch in Parallelfällen verschiedentlich (Urt. v. 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urt. v. 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urt. v. 27.01.2011 - 5 Sa 617/10) darauf hingewiesen, dass ein Anlass, einen öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu schützen, dann nicht besteht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen unterworfen ist, wenn er die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an die Weisungen vorgesetzter Dienststellen und Behörden gebunden ist (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 352/95).

    Ob also im Falle der Klägerin eine Arbeitsplatzsicherheit im von der Beklagten gemeinten Sinne vorliegt oder nicht (beachtliche Zweifel an der Verneinung dieses Kriteriums durch die Beklagte: LAG München 27.01.2011 - 5 Sa 617/10), kann letztlich dahinstehen.

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 277/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Die "Personal-Information" verweist selbst auf die Umsetzung des Vorstandsbeschlusses und damit auf die Befugnis des Vorstandes zur Verleihung des Versorgungsrechts (vgl. LAG München 27.01.2011 - 5 Sa 617/10 - und 17.03.2011 - 3 Sa 817/10).

    Auf die diesbezüglichen Urteile, denen sich die erkennende Kammer anschließt, wird verwiesen (vgl. insbesondere Urt. v. 17.03.2011 - 3 Sa 817/10; Urt. v. 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urt. v. 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urt. v. 25.01.2011 - 7 Sa 524/10; Urt. v. 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Abgesehen davon steht die arbeitsvertragliche Schriftformklausel dem Anspruch aus betrieblicher Übung deshalb nicht entgegen, weil eine einfache Schriftformklausel, wie sie hier vorliegt, ohne Einhaltung der Schriftform abbedungen werden kann, selbst wenn die Parteien nicht an die Schriftformklausel gedacht haben (vgl. LAG München 16.12.2010 - 4 Sa 651/10 - und 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Das Landesarbeitsgericht München hat jedoch in Parallelfällen verschiedentlich (Urt. v. 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urt. v. 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urt. v. 27.01.2011 - 5 Sa 617/10) darauf hingewiesen, dass ein Anlass, einen öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu schützen, dann nicht besteht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen unterworfen ist, wenn er die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an die Weisungen vorgesetzter Dienststellen und Behörden gebunden ist (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 352/95).

    Ob also im Falle der Klägerin eine Arbeitsplatzsicherheit im von der Beklagten gemeinten Sinne vorliegt oder nicht (beachtliche Zweifel an der Verneinung dieses Kriteriums durch die Beklagte: LAG München 27.01.2011 - 5 Sa 617/10), kann letztlich dahinstehen.

  • LAG München, 04.04.2012 - 11 Sa 100/12

    Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung, betrieblicher Übung, Gesamtzusage,

    Entsprechend den Urteilen des LAG München in Parallelfällen (z.B. Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10) wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Anlass, einen öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu schützen, dann nicht besteht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen unterworfen ist, wenn er die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an die Weisungen vorgesetzter Dienststellen und Behörden gebunden ist (BAG-Urteil vom 16.07.1996 - 3 AZR 352/95).
  • LAG München, 15.02.2012 - 11 Sa 1088/11

    Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung aus betrieblicher Übung

    Entsprechend den Urteilen des LAG München in Parallelfällen (z.B. Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10) wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Anlass, einen öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu schützen, dann nicht besteht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen unterworfen ist, wenn er die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an die Weisungen vorgesetzter Dienststellen und Behörden gebunden ist (BAG-Urteil vom 16.07.1996 - 3 AZR 352/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht